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Info für Gastpiloten
- Gastpiloten können nach vorheriger Anmeldung und
Genehmigung durch den Flugleiter und/ oder der Vorstandschaft für Teilnahme am
Flugbetrieb zugelassen werden.
- Die Teilnahme von mehreren Gastpiloten / Gruppen
ist im Vorfeld anzumelden und durch die Vorstandschaft zu genehmigen.
- Jeder Gastpilot hat sich mit vollständiger Adresse
und andern benötigten Angaben in das Flugbuch einzutragen.
- Für die Teilnahme am Flugbetrieb sind eine gültige
Modellflughaftpflichtversicherung, sowie bei Modellen mit
Kolbentriebwerken
oder Turbinen ein gültiger Lärmpass
nachzuweisen. Die geltenden Lärmgrenzwerte sind: Kolbentriebwerke: 78 dB/A in 25m Turbinen: 90 dB/A in 25m
Diese Nachweise sind dem Flugleiter/ der Vorstandschaft
unaufgefordert vor der Teilnahme am Flugbetrieb vorzulegen.
- Der Flugbetrieb ist nur in Anwesenheit eines
Vereinsmitgliedes gestattet.
- Den Anweisungen des Flugleiters/ der Vorstandschaft
ist Folge zu leisten.
- Bei Verstößen gegen die Flugbetriebsordnung,
geltende Sicherheitsvorschriften und/ oder Beschwerden von Vereinsmitgliedern
kann ein zeitlich befristetes oder dauerhaftes Flugverbot ausgesprochen werden.
Medard, den 16.06.2011
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